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23 Dec 2011Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird ein Pauschalzuschlag von 30 Prozent in die Berechnung des Zuverdienstes bei Selbstständigen aufgenommen. Das Bundesgesetz zur Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes u.a. wurde am 7. Dezember 2011 im Nationalrat beschlossen.
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